Unser Honorar richtet Sie nach der Art des Mandats

Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt – wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nähere Informationen zur Berechnung der Anwaltsgebühren hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zusammengestellt.

Rechtsanwalt-Honorar

Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Eine erste Beratung – sei es telefonisch oder persönlich – kostet höchstens 190 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Insolvenz-Honorar

Das Beratungshonorar in Insolvenzsachen wird je nach Umfang abgerechnet. Es beginnt mit einem Honorar von 150,00 € inkl. MwSt. für Privatpersonen und ab 300,00 inkl. MwSt. für selbstständige und juristische Personen und muss im Termin bar vorgelegt werden. Über die genaue Höhe des Honorars werden Sie bei Terminvergabe unterrichtet.